Das Amt

Die einzelnen Zuständigkeiten und Aufgaben des Kataster- und Vermessungsamts (Administration du cadastre et de la topographie, ADT) sind im  Organgesetz vom 25. Juli 2002 aufgeführt.

Als Verwalter der Grund- und Kartenreferenzdokumentationen stellt das Kataster- und Vermessungsamt Geodaten zur Verfügung, die für jeden Plan im Zusammenhang mit der allgemeinen Raumplanung unerlässlich sind, und ermöglicht das Funktionieren des Immobilienmarkts dank einer effizienten Verwaltung des Grundeigentums.