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Das Amt
Die einzelnen Zuständigkeiten und Aufgaben des Kataster- und Vermessungsamts (Administration du cadastre et de la topographie, ADT) sind im Organgesetz vom 25. Juli 2002 aufgeführt.
Als Verwalter der Grund- und Kartenreferenzdokumentationen stellt das Kataster- und Vermessungsamt Geodaten zur Verfügung, die für jeden Plan im Zusammenhang mit der allgemeinen Raumplanung unerlässlich sind, und ermöglicht das Funktionieren des Immobilienmarkts dank einer effizienten Verwaltung des Grundeigentums.